Aktuelles

          • Anmeldetermine für die künftigen 5. Klassen

            10.12.2025

            Alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen müssen sich zur Ausübung der Schulpflicht, gem. der Thüringer Schulordnung i. V. m. dem Thüringer Schulgesetz, verbindlich an einer weiterführenden Schule anmelden.


            Die Anmeldung an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Gotha kann an den folgenden Tagen persönlich erfolgen:

             

            Montag, 16.03.2026           von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

            Dienstag, 17.03.2026         von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

            Mittwoch, 18.03.2026         von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

            Donnerstag, 19.03.2026     von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

            Freitag, 20.03.2026             von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

            Samstag, 21.03.2026          - nur nach vorheriger, terminlicher Vereinbarung -

             

             

            Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha

            Tel. 03621/ 219111

            99867 Gotha, Bufleber Str. 13

            E-Mail: gemeinschaftsschule@gotha.de

            Webseite: tgs-gotha.edupage.org

             

            Zu dem Termin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit in die Schule:

            • beiliegende Anmeldekarte im Original,
            • ausgefülltes Schulanmeldungsformular einschließlich der Anlage mit den Hinweisen zum
              Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität (zu finden auf Homepage der Schule oder
              vorab telefonisch zu erfragen),
            • das Halbjahreszeugnis Schuljahr 2025/2026 im Original, wenn Sie Ihr Kind an einem
              Gymnasium oder an einer Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) anmelden möchten
            • ggf. bei Anmeldung am Gymnasium Nachweis über bestandene Aufnahmeprüfung
            • ggf. sonderpädagogisches Gutachten und Lernortbescheid (in Kopie)
            • ggf. die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)

             

            Sie erhalten von der weiterführenden Schule einen Anmeldenachweis. Dieser muss bis spätestens zum 24.03.2026 in der Grundschule abgegeben werden.

            Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung des Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes an der entsprechenden Schule. Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet.

             

            Falls Sie Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, so ist es dennoch dringend nötig, parallel eine Anmeldung an einer staatlichen Schule vorzunehmen, um am Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können. Gleiches gilt für eine Anmeldung an einem Spezialgymnasium (z. B. Spezialgymnasium für Sprachen oder Sportgymnasium).

             

            Bildungsamt

            Stadtverwaltung Gotha

             

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